Förderprofil

Die Begabtenförderung der Bosch-Jugendhilfe (BJHI) kommt Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Robert Bosch GmbH bzw. der inländischen Tochtergesellschaften zugute sowie Bosch-Mitarbeitern selbst, die z. B. im Anschluss an ihre Ausbildung eine Höherqualifizierung oder ein Studium anschließen. Wer auf eine mindestens zweijährige Betriebszugehörigkeit zurückblicken kann, kann für sich oder seine Kinder ein Büchergeld beantragen.
Die Bosch-Jugendhilfe verfolgt mit ihrer Förderung vor allem drei Ziele. Zum einen will sie qualifizierte junge Menschen entwickeln und vertraut zum anderen auf die positiven pädagogischen Aspekte der Leistungsförderung. Darüber hinaus soll die Unterstützung auch als finanzielle Hilfe verstanden werden; wenn eben Begabung und Fleiß größer sind als die vorhandenen finanziellen Mittel.
Gefördert werden Ausbildungen an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen. In Ausnahmefällen werden auch Gelder für den Besuch der Oberstufe an Gymnasien oder kaufmännischen bzw. gewerblichen Schulen ausgeschüttet. Das gewählte Studienfach selbst ist nicht entscheidend.
Beispiele:
Ein junger Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH ist seit drei Jahren im Betrieb. Er entscheidet sich für ein Ingenieurstudium, das er sich aber ohne Unterstützung nicht leisten kann, weil er für das Studium seinen Arbeitsplatz zunächst aufgeben muss. Er kann Mittel aus der Bosch-Jugendhilfe beantragen, wenn Begabung und Bedürftigkeit entsprechend vorhanden sind und eine staatliche Förderung nicht ausreicht.
Eine langjährige Mitarbeiterin einer Tochtergesellschaft der Robert Bosch GmbH kann ohne finanzielle Förderung ihrer sehr talentierten Tochter kein Kunststudium ermöglichen. Sie wendet sich an die Bosch-Jugendhilfe, da das BAföG alleine nicht ausreicht. Auch ihr Antrag hat bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen gute Chancen auf eine Bewilligung.
Gefördert werden Ausbildungen an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen. In Ausnahmefällen werden auch Gelder für den Besuch der Oberstufe an Gymnasien oder kaufmännischen bzw. gewerblichen Schulen ausgeschüttet. Das gewählte Studienfach selbst ist nicht entscheidend.
Beispiele:
Ein junger Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH ist seit drei Jahren im Betrieb. Er entscheidet sich für ein Ingenieurstudium, das er sich aber ohne Unterstützung nicht leisten kann, weil er für das Studium seinen Arbeitsplatz zunächst aufgeben muss. Er kann Mittel aus der Bosch-Jugendhilfe beantragen, wenn Begabung und Bedürftigkeit entsprechend vorhanden sind und eine staatliche Förderung nicht ausreicht.
Eine langjährige Mitarbeiterin einer Tochtergesellschaft der Robert Bosch GmbH kann ohne finanzielle Förderung ihrer sehr talentierten Tochter kein Kunststudium ermöglichen. Sie wendet sich an die Bosch-Jugendhilfe, da das BAföG alleine nicht ausreicht. Auch ihr Antrag hat bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen gute Chancen auf eine Bewilligung.